Die Aufgaben des Kirchenvorstands
Die Gemeinde leiten
Der Kirchenvorstand ist das Leitungsgremium jeder Kirchengemeinde, das für ein lebendiges und geordnetes Gemeindeleben sorgen soll.

Nach Artikel 7 der Kirchenordnung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) berät und entscheidet der Kirchenvorstand im Rahmen der gesamtkirchlichen Ordnung über Angelegenheiten der Gemeinde.

Zu den Aufgaben des Kirchenvorstands gehört:

  • Vertretung der Gemeinde in geistlichen und rechtlichen Fragen,
  • Entscheidung über finanzielle Angelegenheiten der Gemeinde
  • Personalverantwortung der Gemeinde
  • Ordnung und Gestaltung des kirchlichen Lebens in der Gemeinde
  • Mitverantwortung für die Seelsorge
  • Ordnung der besonderen Dienste in der Gemeinde und die Zusammenarbeit mit übergemeindlichen Einrichtungen und Werken der Kirche

Die Mitglieder des Kirchenvorstandes haben ihre Entscheidung als Glieder der Gemeinde Jesu Christi allein in der Bildung an Gottes Wort und in der Treue gegen Bekenntnis und Ordnung der Gemeinde und Kirche zu treffen und sind an keinerlei sonstige Weisung gebunden. Sie versehen ihre einzelnen Dienste nach den Beschlüssen des Kirchenvorstandes.

Der Zeitaufwand für dieses Ehrenamt ist individuell verschieden und hängt von den Schwerpunkten und den Aufgaben ab.
Der Kirchenvorstand trifft sich im Abstand von 4 Wochen abends zu einer Vorstandssitzungen, dazu kommen Ausschusstreffen und Sonderaufgaben.